Nachhaltigkeitsrichtlinie
Präambel
Integrität, Einhaltung von Recht und Gesetz sowie Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt sind die Leitlinien für das unternehmerische Handeln der ERNST Apparatebau GmbH. Dabei richtet sich die ERNST-Apparatebau GmbH nach weltweit gültigen Standards, insbesondere nach den „United Nations Global Compact“, den „United Nation- Guidelines on Business and Human Rights“ und den „OCED Leitsätze für Multinationale Unternehmen“. Diesen Anspruch haben wir auch an unsere Geschäftspartner. Daher erwarten wir von unseren Geschäftspartnern die Einhaltung der nachfolgenden Grundsätze.
Einhaltung geltenden Rechts
Die in der Geschäftsbeziehung mit der ERNST-Apparatebau GmbH einschlägigen rechtlichen Bestimmungen der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en) sind einzuhalten.
Verbot von Korruption
Kein unrechtmäßiges Anbieten, Gewähren, Fordern oder Annehmen von Vorteilen gegenüber bzw. von Geschäftspartnern. Insbesondere keine Zuwendungen an die ERNST-Apparatebau GmbH Mitarbeiter und deren Angehörige, mit Ausnahme von geringwertigen Sach- oder Werbegeschenken und Bewirtungen im Rahmen von Geschäftsterminen.
Gebot fairen Wettbewerbs und Verbot von Kartellen
Die geltenden Regeln des Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie das Gebot des fairen Wettbewerbs einzuhalten.
Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter
Keine Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialer und ethnischer Herkunft, etwaiger Behinderungen, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung sowie des Geschlechts oder des Alters.
Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu respektieren.
Faire Behandlung der Mitarbeiter, frei von sexueller Belästigung sexuellem Missbrauch, körperlicher Bestrafung oder Folter, psychischem Zwang, Beschäftigung gegen den eigenen Willen sowie von Androhung einer solchen Behandlung.
Die im jeweiligen Staat gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit und den Mindestlohn einzuhalten.
Die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten in Übereinstimmung mit der geltenden nationalen Gesetzgebung anzuerkennen und Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen.
Verbot von Kinderarbeit
Keine Arbeiter einzustellen, die nicht das Mindestalter gemäß ILO Konvention 138 erreicht haben.
Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter
Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit gegenüber seinen Mitarbeitern zu übernehmen, die Mitarbeiter in Arbeitssicherheit zu schulen und Risiken von Unfällen und Berufskrankheiten auszuschließen bzw. zu minimieren.
Umweltschutz
Die umweltrechtlichen Vorschriften. und internationalen Standards zu beachten, Ressourcen zu schonen, Umweltbelastungen zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern.
Datenschutz
Die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz zu beachten und verantwortungsvoll mit vertraulichen Informationen umzugehen.
Geschäftspartner
Die Einhaltung der Inhalte dieses “Supplier Code of Conduct” bei seinen Geschäftspartnern bestmöglich zu fördern.